Geldanlagen
18. Dezember 2015 // Knut Löffler

Ein weit verbreiteter Irrtum: Steuerfreiheit gibt es nicht.

Bei Geldanlagen ist es ähnlich wie beim Fußball. An so manchem Stammtisch werden die wildesten Thesen aufgestellt, wie und in was man anlegen sollte. Aber auch Berater, Versicherungsmakler oder Banken geben Ratschläge und verkaufen die unterschiedlichsten Geldanlageprodukte. Nicht wenige der Handlungsempfehlungen können sich aber, wenn man genauer hinschaut, als sehr teure Irrtümer herausstellen.

Viele Ratschläge basieren auf der Annahme, dass es keine Steuerfreiheit bei Geldanlagen mehr gibt. Seit 2005 wurden die steuerfreien Lebensversicherungen abgeschafft und seit 2009 wird auf Erträge, Zinsen und Gewinne grundsätzlich und auch bei Fonds und Aktien die Abgeltungssteuer einbehalten.
Daraus entsteht ein immenser Steuerabzug, der gerade später bei der eigenen Altersvorsorge „verloren“ ist und zu deutlich geringeren Versorgungsleistungen führt.

Beispiele für die Steuerabzüge:

Tabelle

Annahmen: Fondssparplan auf monatlicher Zahlbasis, 10 % Abgeltungssteuer auf die laufenden Erträge, 90 % auf den absoluten Wertzuwachs, Freibetrag 801 EUR, p.a., Berlin, 30 Jahre Laufzeit, berechnet mit Software Finanzportal24, Stand 10/2015, gerundet, Werte in EUR.

Steuern sparen wird zur „Plicht“

Bei dieser gigantischen Steuerlast sollte, ja muss sich deshalb JEDER die berechtigte Frage stellen, wie die Abgeltungssteuer legal vermieden werden kann.
Oder um es frei mit den Worten von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt zu sagen: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“

Wie funktioniert der legale Weg?

Zugegeben: hier muss etwas „um die Ecke gedacht“ werden. Aber ehrlich, ist es nicht genau das, was wir von versierten Bank-, Versicherungs-, oder Steuerberatern erwarten, wenn es um unsere Vermögensbildung geht?
Die Basis für die Steuerfreiheit findet sich in einem BMF Schreiben vom 01.10.2009 (22): „Die Todesfallleistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.“

Die Umsetzungsmöglichkeiten an einem konkreten Beispiel:

Klaus will langfristig für später mit renditeträchtigen Fonds Geld ansparen, die in große sichere Unternehmen wie z.B. Colgate Palmolive, Nestle, Coca Cola, Microsoft, Apple, BMW oder Amazon investieren. Im Normalfall wird nun jedes Jahr und bei Verkauf der Fondsanteile auf alle Gewinne die Abgeltungssteuer abgezogen.
Alternativ spart er die gleichen Fonds im Versicherungsmantel. In einer gewählten Speziallösung ist der Vertrag zusätzlich mit einem lebenslangen Todesfallschutz ausgestattet, der in der Höhe gering (und dadurch extrem preiswert ist) und nur eine Mindestsumme umfasst. Diese wird aus der Summe des jeweiligen Vertragsguthabens und 1 % der Beitragssumme errechnet. Wichtig: der eigentliche Trick folgt nun. Denn Klaus muss nicht zwangsläufig sich selbst als versicherte Person einsetzen, sondern darf auch jede beliebige andere Person wählen. Setzt er z.B. ein Elternteil oder einen anderen älteren Verwandten ein, profitiert Klaus von der steuerlichen Sonderstellung von Todesfallleistungen. Denn diese müssen dann nicht nach § 20 EStG versteuert werden. Da diese Summe, wie gerade gezeigt, immer das Vertragsguthaben, also das jeweilige Fondsguthaben übersteigt, ist der Vermögensstatus für Klaus auch jederzeit direkt aus seinem Vertrag sehr transparent nachvollziehbar.

Die notwendigen Eckdaten für den Steuervorteil:

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler ist jeweils der Sparer (in dem Fall also Klaus). Versicherte Person ist z.B. ein Elternteil.

Szenarien während der Vertragslaufzeit:

  • Falls der Elternteil verstirbt, wenn der Sparer selbst schon über 65 Jahre alt ist, wird die komplette Summe steuerfrei ausgezahlt
  • Falls der Elternteil früher verstirbt, wenn also der Sparer selbst noch jünger ist, wird auch hier die Summe komplett steuerfrei ausgezahlt. Das Geld muss lediglich neu angelegt werden.
  • Falls der Elternteil sehr lange lebt, entnimmt der Sparer Geld zu den Zeitpunkten, in denen er Geld tatsächlich selbst benötigt (Teilzahlungen). Diese i.d.R. kleineren Beträge sind zu versteuern. Der Großteil fließt dann später als komplett steuerfreie Leistung zu.

Fazit

Wer steuerfreie Geldanlagemöglichkeiten sucht, wird mit dieser Gestaltung fündig. Eine grundsätzliche Abneigung gegen Versicherungsprodukte wäre für Klaus also sehr teuer geworden. So zahlt er:

  • Keine Abgeltungssteuer während der Sparphase und bei Vertragsleistung
  • Keine Einkommensteuer
  • Keine Erbschaftssteuer.

Geeignete Angebote von Fondssparen im Versicherungsmantel sollten zudem folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen werden können:

  • Lebenslange Laufzeit
  • Abweichende versicherte Person möglich und Bezugsrecht änderbar
  • Todesfallleistung = Vertragsguthaben + 1 % der Beitragssumme
  • Fonds und Anlagestrategien sollten frei wählbar und kostenfrei wechselbar sein
  • Anlageform und Sicherheit frei wählbar.

Die Eckdaten können auch so gestaltet werden, dass Eltern oder Großeltern bereits zu Lebzeiten dafür sorgen können, dass ihre Kinder oder Enkel steuerfrei Vermögen bilden oder übertragen bekommen. Dies gilt auch für entsprechende Erbfallgestaltungen. Gleichzeitig bleibt das Vermögen voll unter Zugriff des Vertragsinhabers.
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