Private Krankenversicherung
5. Februar 2014 // Knut Löffler

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland?

Wer sich blind darauf verlässt, die Krankheitskosten im Ausland übernommen zu bekommen, ist in den meisten Fällen nicht gut beraten. Grundsätzlich werden Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur im Inland übernommen.  Ausnahmen gibt es aber durch Regelungen zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten.

Regelungen bestehen mit folgenden Staaten:

  • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Bulgarien und Rumänien): In den EU-Staaten gibt es nach den europäischen Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe.
  • Island, Liechtenstein und Norwegen (Staaten des europäischen Wirtschaftsraums) sowie die Schweiz: Auch für diese Länder gelten die obigen Regelungen.
  • Israel, Kroatien, Tunesien, Türkei.

Krankenversicherungsschutz

Mit diesen Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen. Wenn man in diese Länder reist, sollte man die Krankenversicherungskarte mitnehmen. Hier befindet sich auf der Rückseite die  „Europäische Krankenversicherungskarte“. Oder man spricht vor der Reise noch einmal mit seiner Kasse.

Innerhalb der Europäischen Union kann man den Rechnungsbetrag auch vorauslegen und die Kostenbelege zu Hause bei der eigenen Krankenkasse einreichen. Erstattet wird allerdings nur das, was auch für eine Behandlung im Inland an Kosten angefallen wäre.

Bei einer stationären Behandlung ist vorher bei der Krankenkasse eine Zustimmung einzuholen. Diese Zustimmung kann nur versagt werden, wenn eine gleichwertige, wissenschaftlich anerkannte medizinische Behandlung im Inland auch noch rechtzeitig möglich wäre.

Bei Notfällen ist das nicht der Fall und eine Behandlung unaufschiebbar.

Vorsicht

Ein Restrisiko bleibt immer und außerhalb der genannten Länder besteht keinerlei Schutz. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzpolice. Eine gute Absicherung kostet für Reisen bis zu 6 Wochen als Jahrespolice lediglich ca. 9 EUR im Jahr. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass auch die Rückholkosten aus dem Ausland abgedeckt werden. Diese können auch durchaus 20.000 EUR betragen.

Für komplett private Versicherte gelten übrigens andere Regeln. Oft ist der Auslandsschutz, zumindest in den Ländern der EU, bereits inklusive.