Berufsunfähigkeit
23. Januar 2014 // Knut Löffler

Berufsunfähigkeit, das unterschätze Risiko für den eigenen Lebensstandard. Jeden Vierten trifft es.

Stellen Sie sich folgende Situation vor. Sie befinden sich in einem Hochhaus in der 10. Etage und wollen wieder nach unten. Klar, Sie nehmen einen der vier vorhandenen Fahrstühle.Was tun Sie aber, wenn Sie wissen, dass in jedem Fall einer dieser Fahrstühle abstürzen wird. Leider wissen Sie nur nicht welcher es von den vieren sein wird? Fahren Sie nach unten, oder nehmen doch lieber den sicheren Weg über die Nottreppe?

rollstuhlfahrer

Dieses statistische Szenario findet sich auch bei der Berufsunfähigkeit vor. Jeden Vierten trifft es bis zum Ende seines Berufslebens. Krankheit, Unfälle oder andere körperliche Beeinträchtigungen führen zum dauerhaften Verlust der eigenen Arbeitskraft und damit des EINKOMMENS. Keiner weiß zwar, ob und wann es passieren kann. Wenn jedoch, sind auch die finanziellen Folgen verheerend. Der gewohnte Lebensstandard: wie Freizeitaktivitäten, Urlaube, eine schöne Wohnung, usw. sind nicht mehr finanzierbar. Ein Leben wie bisher wird es nicht mehr geben. Und, auch eine Altersversorgung kann nicht mehr aufgebaut werden. Vielen bleibt dann nur noch der Gang zum Sozialamt.

Was kann man also tun?

Viele denken jetzt vielleicht, der Staat zahlt doch. Das stimmt jedoch nicht, seit 2001 gibt es nur noch eingeschränkte Unterstützung. Man kann sich nun also zum einen auf sein Glück verlassen. Sozusagen eine Wette eingehen; die Chancen stehen immerhin 4:1. ODER: man wählt die sicherere Variante – siehe Treppen – und Fahrstuhlbeispiel oben. Man begrenzt sein Risiko, indem man es auf eine Versicherung verlagert. Dafür bezahlt man dann einen Beitrag (Wetteinsatz). Den umfassendsten Schutz bietet hier eine private Berufsunfähigkeitspolice, die im Fall der Fälle eine monatlich vereinbarte Rente zahlt. Zu diesem Weg rät auch die STIFTUNG WARENTEST“; frühzeitige Absicherung der durch Berufsunfähigkeit entstehenden Einkommenslücken.

Ursachen von Berufsunfähigkeit

Häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind sowohl bei Frauen als auch bei Männern mit durchschnittlich über 35 % psychische Erkrankungen – Tendenz steigend. Dahinter folgen Rücken- und orthopädische Leiden, sowie Herz-, Kreislauf und Krebserkrankungen. Wie schnell solche Erkrankungen oder ein Unfall den finanziellen Ruin bedeuten können und diese dann das tägliche Leben ‚regelrecht auf den Kopf stellen, ist nur den wenigsten wirklich bewusst. Besonders schwerwiegend ist dabei, dass gesetzliche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit gerade für die jüngere Generation nicht vorhanden sind. Dann stellt sich gerade für junge Menschen die bereits aufgetauchte Frage: wenn die eigene Arbeitskraft und damit das Einkommen dauerhaft ausfallen, wer kommt dann für die Miete, die Hypothek, das Auto, den Urlaub, die Dinge des täglichen Lebens auf? Was passiert dann?

Änderung der Renten-Regelung bereits seit 2001 in Kraft

Grund für die fehlende staatliche Hilfe ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2001. Betroffen sind seither all jene gesetzlich Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Für diese Jahrgänge wurde die Berufsunfähigkeitsrente gänzlich abgeschafft. Seitdem existiert lediglich noch eine Erwerbsminderungsrente. Der Grad der Erwerbsminderung wird nun dadurch bestimmt, ob der Versicherte noch irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachgehen kann. Der erlernte Beruf, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit sowie der soziale Status spielen keine Rolle mehr. Auch nicht, ob eine Stelle am Arbeitsmarkt überhaupt zu bekommen ist. Ein Maurer, der nach einem Bandscheibenvorfall nicht einmal mehr seine Einkäufe tragen darf, aber theoretisch noch irgendeinen Bürojob ausfüllen könnte, geht dabei genauso leer aus wie ein Herzchirurg, der zwar nicht mehr operieren, aber als Portier arbeiten kann. Beiden bleibt die Unterstützung durch den Staat verwehrt. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer nicht noch mindestens 3 Stunden pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Das bedeutet sinngemäß, man muss schon gewissermaßen „den Kopf unter dem Arm tragen“, damit die staatliche Hilfe überhaupt greift. Wer zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Alle anderen gehen gänzlich leer aus.

Sicherheit mit einer guten privaten Vorsorge ist für jeden möglich

Bereits Studenten können den fehlenden Anspruch auf eine staatliche Versorgung ausgleichen. Dies gilt auch für die meisten Hausfrauen und Hausmänner. Berufsanfänger haben noch keinen Anspruch erworben, da sie in der Regel zunächst eine Wartezeit von 5 Jahren absolvieren müssen. In dem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den sehr selten greifenden gesetzlichen Renten, zahlen die Privaten Berufsunfähigkeitsversicherer die volle monatliche Rente bereits dann, wenn der Versicherte zu lediglich 50 % nicht mehr in der Lage ist, seinen letzten Beruf für mindestens 6 Monate auszuüben. Dabei reicht üblicherweise eine solche Prognose bereits aus. Spezialanbieter leisten sogar auf den „so genannten gelben Zettel“ (Krankenscheinregel).

Spezialtipp: Frühzeitig einsteigen lohnt sich doppelt

Je früher man anfängt, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Statt 75 Euro im Monat, die ein 42 Jähriger aufbringen muss, ist ein 15 Jahre jüngerer bereits mit unter 30,- Euro dabei. Gespart werden also über 50 %! Auch gibt es so genannte „Starterpolicen“ mit anfangs nochmals deutlich reduzierten Beiträgen. Zusätzlicher Vorteil: in den jüngeren Jahren gibt es deutlich weniger Vorerkrankungen, die zu einem Beitragszuschlag oder gar zur Ablehnung führen könnten. Im ärgerlichsten Fall ist ansonsten das Risiko der Berufsunfähigkeit später u.U. gar nicht mehr versicherbar. Wer also nicht das Nachsehen haben will, sollte  frühestmöglich handeln.

Individuelle Beratung vermeidet Fehler und reduziert die Kosten

Verbraucherschützer und die „STIFTUNG WARENTEST“ weisen regelmäßig darauf hin: es existieren gravierende Unterschiede in den Vertragsbedingungen und den Preisen der Versicherer. Gerade das Kleingedruckte verstehen leider oft nur noch die Juristen. Gute Versicherer verzichten z. B. auf das Recht einer abstrakten Verweisung auf andere Berufe, bieten weltweiten Versicherungsschutz und ermöglichen eine spätere Erhöhung des Schutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Interessant und beliebt ist auch die zusätzliche Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren – gerade für den Fall, wenn die Berufsunfähigkeit nicht eintritt. Damit entsteht ein doppelt schöner Effekt. Wer insgesamt also auf Nummer sicher gehen will und zudem noch günstig versichert sein möchte, für den ist die individuelle Beratung durch einen versierten und erfahrenen Spezialisten angeraten und nahezu unerlässlich.